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Das Rubrum (Plur. Rubra oder auch Rubren) ist die einem Schriftstück vorangestellte kurze Zusammenfassung seines Inhalts. Ein Rubrum dient ganz allgemein dazu, den nach ihm folgenden Inhalt schon am Anfang richtig einordnen zu können Die Bezeichnung leitet sich aus dem lateinischen Wort „ruber“ für „rot“ ab, da dieser Teil des Schriftstücks (beim Urteil der Urteilskopf) früher mit roter Tinte geschrieben wurde. Bei Notaren bezeichnet der Rechtsbegriff Rubrum das Deckblatt der Urkunde, also die Angabe der Beteiligten und der Art der Urkunde. Das Urkundsrubrum beginnt beispielsweise mit der Eingangsformel "Verhandelt vor mir, dem Notar, ...", und umfasst weiter den Tag der Verhandlung, die Urkundsbeteiligten und die damit verbundenen Formalien, den Gegenstand der Verhandlung (z.B. Kaufvertrag) sowie weitere Formalien.