Als Notar erstelle ich den Urkundsentwurf. Die Entwurfserstellung und die Beratung sind in der Beurkundungsgebühr enthalten und wird nicht separat berechnet. Sollten Sie einen vorgefertigen Entwurf haben, kann dieser - nach Prüfung - natürlich verwendet werden. Die Notargebühren reduzieren sich hierdurch jedoch nicht, soweit eine Beurkundung erforderlich ist.