Selbstverständlich erhalten Sie im Rahmen einer Beurkundung die erforderliche und gewünschte Beratung; diese Tätigkeit wird nicht gesondert berechnet, sondern ist mit der Beurkundungsgebühr abgegolten. Aber auch bei Beratungsbedarf ohne konkrete Beurkundungsabsicht im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege sind wir für Sie da. Sollten Sie Beratungsbedarf im Rahmen einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Streitigkeit haben, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
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Geändert am: So, 5 Mai, 2019 um 8:44 VORMITTAGS
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