Die Grunderwerbsteuer trägt derjenige, welcher diese nach dem Kaufvertrag übernommen hat. Dies ist grundsätzlich der Käufer. Der Käufer erhält vom Finanzamt unaufgefordert einen Grunderwerbsteuerbescheid. Dies dauert in der Regel ein bis drei Monate. Das Zahlungsziel ist in der Regel ein Monat. Kraft Gesetzes haftet jedoch alle Vertragsbeteiligten für die Grunderwerbsteuer. Zahlt der Käufer die Grunderwerbsteuer nicht, fordert das Finanzamt die andere Vertragspartei, also grundsätzlich den Verkäufer, zur Zahlung auf.
Grunderwerbsteuer Drucken
Geändert am: Sa, 2 Mär, 2019 um 4:32 NACHMITTAGS
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